CareLit Fachartikel

Der „Zustand nach. .. “ oder: „Es genügt nicht nur, keinen Gedanken zu haben, man muss ihn auch nicht ausdrücken können“ (Kurt Tucholsky)

Seider, I.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2004 · Heft 27 · S. 1 bis 1

Dokument
413641
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Seider, I.N.
Ausgabe
Heft 27 / 2004
Jahrgang 36
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

menhängen ist ein genereller Ausschluss von Gentests nicht sinnvoll. So sind beispielsweise Fälle denkbar, in denen die genetische Disposition des Arbeitnehmers bei einer gefahrgeneigten Tätigkeit auch Dritte betreffen kann. Das Recht auf Nichtwissen könnte also in bestimmten Fällen eingeschränkt werden. Allerdings müssen die angeordneten Untersuchungen dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen. Für die Nutzung von Genanalysen in der Forschung ist eine Personalisierung der Daten nicht

Schlagworte

Gentests genetische Disposition Forschung Pseudonymisierung biologische Ethik Gentechnologie Zustand nach medizinische Diagnostik Arbeitsfähigkeit Cholecystektomie Genetic Testing Genetic Predisposition Research Pseudonymization Biological Ethics Genetic Engineering