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Zweites Betreuungsrechtsänderungsgesetz: Gravierende Einbußen für Behinderte

Strätling, M.; Schmucker, P.; Rosenow, R.; Fieber, U.; Bartmann, F. · Deutsches Ärzteblatt · 2004 · Heft 12 · S. 1 bis 1

Dokument
414908
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Strätling, M.; Schmucker, P.; Rosenow, R.; Fieber, U.; Bartmann, F.
Ausgabe
Heft 12 / 2004
Jahrgang 36
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

S eit dem Jahr 1992 regelt in Deutschland das so genannte Betreuungsrecht die rechtliche Stellvertretung von Mitbürgern, die aufgrund von Krankheit oder Behinderung nicht oder nur noch bedingt in der Lage sind, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln und somit auch ihre Rechte wahrzunehmen. Der Hauptunterschied – und Fortschritt – gegenüber dem bis dahin geltenden Vormundschaftsund Pflegschaftsrecht liegt in der Abschaffung der Entmündigung und damit einhergehend der Stärkung der Rechtsposition

Schlagworte

Betreuungsrecht Behinderte Selbstbestimmungsrecht rechtliche Stellvertretung Demenz psychische Erkrankungen Ehrenamt Justizministerium Reformvorschläge Betreuungsqualität Legal Guardianship Disability Self-Determination Dementia Mental Disorders Volunteer Workers