CareLit Fachartikel
Terminabsage
rco · Deutsches Ärzteblatt · 2003 · Heft 28 · S. 1 bis 1
Dokument
417594
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
D er Bundesgerichtshof hat in einem Grundsatzurteil vom 12. März 2003 festgestellt, dass die privaten Krankenversicherungen in ihrer Erstattungspflicht nicht mehr mit der Begründung einschränken können, dass eine anderweitige Behandlung billiger gewesen wäre (Az. : IV ZR 278/01). Im vorliegenden Fall hatte eine Privatklinik nach Fallpauschalen abgerechnet und für je zwei stationäre Behandlungstage rund 6 000 Euro berechnet. Die Versicherung hatte aber lediglich einen Tagespflegesatz von rund 400
Schlagworte
Bundesgerichtshof
private Krankenversicherungen
Erstattungspflicht
medizinisch notwendig
Behandlungskosten
Schadensersatz
Terminabsage
zahnärztliche Versorgung
Implantate
Honorarvereinbarungen
Insurance
Health
Medical Necessity
Legal Decision
Dental Implants
Patient Rights