CareLit Fachartikel

Rechtsreport: Beiträge II/2002

N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2003 · Heft 1 · S. 1 bis 1

Dokument
419740
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 1 / 2003
Jahrgang 35
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

Der Kläger verlangte, dass seine Krankenkasse die Kosten einer Hippotherapie übernehmen solle, die er selbst organisiert hatte. Er leidet an einer zerebralen Tetraparese und einem fokalen Anfallsleiden. Das Bundessozialgericht (BSG) entschied jedoch, dass dem Kläger kein Kostenerstattungsanspruch für die Vergangenheit und kein Sachleistungsanspruch auf Gewährung von Hippotherapie zusteht. Das BSG hat dabei nicht geprüft, ob die Bewegungstherapie gezielt zur Linderung des Krankheitszustandes

Schlagworte

Hippotherapie Krankenkasse zerebrale Tetraparese Kostenerstattungsanspruch Bundessozialgericht Bewegungstherapie Heilmittel medizinische Versorgung Hippotherapy Cerebral Palsy Health Insurance Therapeutics Social Security Movement Therapy Deutsches Ärzteblatt