CareLit Fachartikel
Rechtsreport: Beiträge II/2002
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2003 · Heft 1 · S. 1 bis 1
Dokument
419740
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Kläger verlangte, dass seine Krankenkasse die Kosten einer Hippotherapie übernehmen solle, die er selbst organisiert hatte. Er leidet an einer zerebralen Tetraparese und einem fokalen Anfallsleiden. Das Bundessozialgericht (BSG) entschied jedoch, dass dem Kläger kein Kostenerstattungsanspruch für die Vergangenheit und kein Sachleistungsanspruch auf Gewährung von Hippotherapie zusteht. Das BSG hat dabei nicht geprüft, ob die Bewegungstherapie gezielt zur Linderung des Krankheitszustandes
Schlagworte
Hippotherapie
Krankenkasse
zerebrale Tetraparese
Kostenerstattungsanspruch
Bundessozialgericht
Bewegungstherapie
Heilmittel
medizinische Versorgung
Hippotherapy
Cerebral Palsy
Health Insurance
Therapeutics
Social Security
Movement Therapy
Deutsches Ärzteblatt