CareLit Fachartikel
Kein Geld für eingehende Beratung
Klakow-Franck, R. · Deutsches Ärzteblatt · 2002 · Heft 37 · S. 1 bis 1
Dokument
421006
CareLit-ID
Jahr
2002
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Nach der Amtlichen Gebührenordnung für Ärzte ist die Befundmitteilung mit der Gebühr für die zugrunde liegende Leistung abgegolten. Ergibt sich daneben die Notwendigkeit einer eingehenderen Befunderläuterung, weil der Patient beispielsweise durch einen überraschenden, schwerwiegenden Verdacht beunruhigt ist, so sind die Abrechnungsmöglichkeiten sehr begrenzt. Die eingehende Beratung nach Nr. 3 GOÄ darf neben gebietsbezogenen Untersuchungsund Behandlungsleistungen nicht berechnet werden. Nr. 3
Schlagworte
Gebührenordnung
Befundmitteilung
eingehende Beratung
Arzt-Patienten-Gespräch
medizinisch-technische Leistungen
Gesundheitsuntersuchung
Homöopathische Erstanamnese
Gebührenposition
chronisch-rezidivierende Beschwerden
Prävention
Medical Fees
Patient Education
Physician-Patient Relations
Health Services Accessibility
Health Care Costs
Medical Consultation