CareLit Fachartikel

Kein Geld für eingehende Beratung

Klakow-Franck, R. · Deutsches Ärzteblatt · 2002 · Heft 37 · S. 1 bis 1

Dokument
421006
CareLit-ID
Jahr
2002
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Klakow-Franck, R.
Ausgabe
Heft 37 / 2002
Jahrgang 34
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

Nach der Amtlichen Gebührenordnung für Ärzte ist die Befundmitteilung mit der Gebühr für die zugrunde liegende Leistung abgegolten. Ergibt sich daneben die Notwendigkeit einer eingehenderen Befunderläuterung, weil der Patient beispielsweise durch einen überraschenden, schwerwiegenden Verdacht beunruhigt ist, so sind die Abrechnungsmöglichkeiten sehr begrenzt. Die eingehende Beratung nach Nr. 3 GOÄ darf neben gebietsbezogenen Untersuchungsund Behandlungsleistungen nicht berechnet werden. Nr. 3

Schlagworte

Gebührenordnung Befundmitteilung eingehende Beratung Arzt-Patienten-Gespräch medizinisch-technische Leistungen Gesundheitsuntersuchung Homöopathische Erstanamnese Gebührenposition chronisch-rezidivierende Beschwerden Prävention Medical Fees Patient Education Physician-Patient Relations Health Services Accessibility Health Care Costs Medical Consultation