CareLit Fachartikel
Fahrlässigkeit: Wenn die Versicherung den Schaden nicht zahlt
rco · Deutsches Ärzteblatt · 2002 · Heft 3 · S. 1 bis 1
Dokument
423647
CareLit-ID
Jahr
2002
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Wer durch bodenlosen Leichtsinn – „grobe Fahrlässigkeit“ – einen Schaden am eigenen Hab und Gut verursacht, geht leer aus, auch wenn er versichert ist. Die Versicherten müssen die Folgen allzu großer Unachtsamkeit und ausgelassener Narreteien ebenso auf die eigene Kappe nehmen wie einen absichtlich herbeigeführten Schaden. Manchmal ist es für die Versicherung schwierig zu entscheiden, ob Eigenschäden durch einfache oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden. Grundsätzlich gilt: Grob fahrlässig
Schlagworte
Fahrlässigkeit
Versicherung
Schadensfall
grobe Fahrlässigkeit
Hausratversicherung
Betriebsunterbrechungs-Versicherung
Arztpraxis
Haftpflichtversicherung
Brandschaden
Einbruchdiebstahl
Negligence
Insurance
Property Damage
Liability Insurance
Fire
Theft