CareLit Fachartikel
Bankauskünfte: Nach dem Tod ist alles anders
PJ · Deutsches Ärzteblatt · 2001 · Heft 46 · S. 1 bis 1
Dokument
424192
CareLit-ID
Jahr
2001
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
D ie Regelungen sind eindeutig: Erfährt eine Bank oder Sparkasse vom Tod eines Kontooder Depotinhabers und hatte der Verstorbene – auch auf verschiedenen Konten – mehr als 2 000 DM angelegt oder ein Schließfach gemietet, muss sie dem Zentralfinanzamt eine standardisierte Meldung machen. Abgefragt werden darin alle Kontostände sowie die aufgelaufenen Zinsen zum Todestag, aber auch rechtlich relevante Tatsachen wie etwa die Führung eines Kontos als Gemeinschaftskonto. Prüfung bei Großbeträgen
Schlagworte
Bankauskünfte
Tod
Erben
Auskunftsrecht
Erbschaft
Nachlass
Vermögen
Bankgeheimnis
Kreditinstitut
Testamentsvollstreckung
Gemeinschaftskonto
Vollmacht
Death
Inheritance
Bank
Estate