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Bankauskünfte: Nach dem Tod ist alles anders

PJ · Deutsches Ärzteblatt · 2001 · Heft 46 · S. 1 bis 1

Dokument
424192
CareLit-ID
Jahr
2001
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
PJ
Ausgabe
Heft 46 / 2001
Jahrgang 33
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

D ie Regelungen sind eindeutig: Erfährt eine Bank oder Sparkasse vom Tod eines Kontooder Depotinhabers und hatte der Verstorbene – auch auf verschiedenen Konten – mehr als 2 000 DM angelegt oder ein Schließfach gemietet, muss sie dem Zentralfinanzamt eine standardisierte Meldung machen. Abgefragt werden darin alle Kontostände sowie die aufgelaufenen Zinsen zum Todestag, aber auch rechtlich relevante Tatsachen wie etwa die Führung eines Kontos als Gemeinschaftskonto. Prüfung bei Großbeträgen

Schlagworte

Bankauskünfte Tod Erben Auskunftsrecht Erbschaft Nachlass Vermögen Bankgeheimnis Kreditinstitut Testamentsvollstreckung Gemeinschaftskonto Vollmacht Death Inheritance Bank Estate