Sterbehilfe, Patiententestament, Betreuungsverfügung
Uhlenbruck, W. · Krankenhaus und Recht, Frankfurt · 1997 · Heft 8 · S. 7 bis 14
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Krankenhäuser, Ärzte und Pflegepersonal werden sich künftig damit abzufinden haben, daß Patientenverfügungen in Form eines Patiententestaments oder Patientenbriefs für sie verbindlich sind. Aber auch wenn sie im Einzelfall die Auffassung vertreten, daß eine unmittelbare Rechtsverbindlichkeit nicht gegeben ist, sind sie nach den Richtlinien für die Sterbehilfe und der Rechtsprechung des BGH verpflichtet, den mutmaßlichen Patientenwillen zu ermitteln. Hierzu dient der Inhalt des Patiententestaments, so daß es letztlich gleichgültig ist, ob man die unmittelbare Verbindlichkeit oder die mittelbare Verbindlichkeit de…