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Schwangere Arzthelferin: Fehlgeburt muss mitgeteilt werden

Ueckert, A. · Deutsches Ärzteblatt · 2001 · Heft 26 · S. 1 bis 1

Dokument
425664
CareLit-ID
Jahr
2001
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Ueckert, A.
Ausgabe
Heft 26 / 2001
Jahrgang 33
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

A 1784 Deutsches Ärzteblatt½Jg. 98½Heft 26½29. Juni 2001 D er Fall: Nachdem eine Arzthelferin im Mai 1997 ihrem Arbeitgeber mitteilt, dass sie schwanger ist, kündigt dieser ihr mehrmals fristlos, hilfsweise fristgerecht. Auf ihre Klage stellt das Arbeitsgericht im Juni 1997 die Unwirksamkeit der Kündigungen wegen Verstoßes gegen das Kündigungsverbot aus § 9 Mutterschutzgesetz fest. Zu diesem Zeitpunkt hatte die Arbeitnehmerin bereits eine Fehlgeburt erlitten. Drei Monate später wird die

Schlagworte

Schwangere Arzthelferin Fehlgeburt Mitteilungspflicht Arbeitsrecht Entgeltfortzahlung Mutterschutzgesetz Vertragsverletzung Gesundheitsrecht Pregnancy Abortion Employment Labor Law Health Care Personnel Disclosure Deutsches Ärzteblatt