CareLit Fachartikel
Schwangere Arzthelferin: Fehlgeburt muss mitgeteilt werden
Ueckert, A. · Deutsches Ärzteblatt · 2001 · Heft 26 · S. 1 bis 1
Dokument
425664
CareLit-ID
Jahr
2001
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
A 1784 Deutsches Ärzteblatt½Jg. 98½Heft 26½29. Juni 2001 D er Fall: Nachdem eine Arzthelferin im Mai 1997 ihrem Arbeitgeber mitteilt, dass sie schwanger ist, kündigt dieser ihr mehrmals fristlos, hilfsweise fristgerecht. Auf ihre Klage stellt das Arbeitsgericht im Juni 1997 die Unwirksamkeit der Kündigungen wegen Verstoßes gegen das Kündigungsverbot aus § 9 Mutterschutzgesetz fest. Zu diesem Zeitpunkt hatte die Arbeitnehmerin bereits eine Fehlgeburt erlitten. Drei Monate später wird die
Schlagworte
Schwangere
Arzthelferin
Fehlgeburt
Mitteilungspflicht
Arbeitsrecht
Entgeltfortzahlung
Mutterschutzgesetz
Vertragsverletzung
Gesundheitsrecht
Pregnancy
Abortion
Employment
Labor Law
Health Care Personnel
Disclosure
Deutsches Ärzteblatt