CareLit Fachartikel
Drittmittel-Einwerbung: Imagegewinn ist nicht strafbar
Flintrop, J. · Deutsches Ärzteblatt · 2001 · Heft 14 · S. 1 bis 1
Dokument
426557
CareLit-ID
Jahr
2001
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
D as System ist paradox. Einerseits sollen die medizinischen Hochschulprofessoren möglichst viele Drittmittel bei Pharmaunternehmen und Herstellern von Medizintechnikprodukten einwerben, um die finanzklammen Kassen von Bund und Land weniger mit ihren Forschungen zu belasten. „Die Forschung mit Mitteln Dritter gehört zu den dienstlichen Aufgaben der in der Forschung tätigen Hochschulmitglieder. Sie stellt deshalb grundsätzlich kein strafbares Verhalten dar. Die Einwerbung von Drittmitteln wird
Schlagworte
Drittmittel
Korruption
Forschung
Hochschulprofessoren
Pharmaunternehmen
Nuklearmedizin
Imagegewinn
Rechtssicherheit
Staatsanwaltschaft
Universitätskliniken
Research Support as Topic
Conflict of Interest
Medical Research
Universities
Pharmaceutical Industry
Ethics