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Drittmittel-Einwerbung: Imagegewinn ist nicht strafbar

Flintrop, J. · Deutsches Ärzteblatt · 2001 · Heft 14 · S. 1 bis 1

Dokument
426557
CareLit-ID
Jahr
2001
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Flintrop, J.
Ausgabe
Heft 14 / 2001
Jahrgang 33
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

D as System ist paradox. Einerseits sollen die medizinischen Hochschulprofessoren möglichst viele Drittmittel bei Pharmaunternehmen und Herstellern von Medizintechnikprodukten einwerben, um die finanzklammen Kassen von Bund und Land weniger mit ihren Forschungen zu belasten. „Die Forschung mit Mitteln Dritter gehört zu den dienstlichen Aufgaben der in der Forschung tätigen Hochschulmitglieder. Sie stellt deshalb grundsätzlich kein strafbares Verhalten dar. Die Einwerbung von Drittmitteln wird

Schlagworte

Drittmittel Korruption Forschung Hochschulprofessoren Pharmaunternehmen Nuklearmedizin Imagegewinn Rechtssicherheit Staatsanwaltschaft Universitätskliniken Research Support as Topic Conflict of Interest Medical Research Universities Pharmaceutical Industry Ethics