CareLit Fachartikel

Werbung einer Privatklinik: Standeswidriges Verhalten eines Belegarztes

BE · Deutsches Ärzteblatt · 2001 · Heft 8 · S. 1 bis 1

Dokument
427129
CareLit-ID
Jahr
2001
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
BE
Ausgabe
Heft 8 / 2001
Jahrgang 33
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

A 482 Deutsches Ärzteblatt½Jg. 98½Heft 8½23. Februar 2001 Das berufsrechtliche Werbeverbot gilt auch für belegärztliche Tätigkeiten. Sie sind berufsrechtlich dem Berufsbild des niedergelassenen Arztes zuzurechnen, der sich, wenn er an die Grenzen des ambulanten Dienstes stößt, der für eine stationäre Behandlung erforderlichen Leistungen eines Krankenhauses bedient. Der beklagte Arzt ist in einer Privatklinik für die Fachgebiete der Chirurgie, Orthopädie und Gynäkologie als Belegarzt tätig. Als

Schlagworte

Werbung Privatklinik Belegarzt berufsrechtliches Werbeverbot ambulante Versorgung Ermächtigung Wettbewerbswidrigkeit ärztliche Leistungen Gemeinschaftspraxis Zulassungsausschüsse Advertising Private Hospitals Physicians Professional Misconduct Ambulatory Care Health Care Reform