CareLit Fachartikel
Werbung einer Privatklinik: Standeswidriges Verhalten eines Belegarztes
BE · Deutsches Ärzteblatt · 2001 · Heft 8 · S. 1 bis 1
Dokument
427129
CareLit-ID
Jahr
2001
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
A 482 Deutsches Ärzteblatt½Jg. 98½Heft 8½23. Februar 2001 Das berufsrechtliche Werbeverbot gilt auch für belegärztliche Tätigkeiten. Sie sind berufsrechtlich dem Berufsbild des niedergelassenen Arztes zuzurechnen, der sich, wenn er an die Grenzen des ambulanten Dienstes stößt, der für eine stationäre Behandlung erforderlichen Leistungen eines Krankenhauses bedient. Der beklagte Arzt ist in einer Privatklinik für die Fachgebiete der Chirurgie, Orthopädie und Gynäkologie als Belegarzt tätig. Als
Schlagworte
Werbung
Privatklinik
Belegarzt
berufsrechtliches Werbeverbot
ambulante Versorgung
Ermächtigung
Wettbewerbswidrigkeit
ärztliche Leistungen
Gemeinschaftspraxis
Zulassungsausschüsse
Advertising
Private Hospitals
Physicians
Professional Misconduct
Ambulatory Care
Health Care Reform