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Was ist maßgebend für die Eingruppierung: Tätigkeit oder Ausbildung? - Urteil des Bundesgerichts vom 5. 3. 1997 - 4 AZR 392/95 -

Bruns, W.; Andreas, M.; Debong, B. · Die Schwester Der Pfleger, Melsungen · 1997 · Heft 9 · S. 786 bis 788

Dokument
42728
CareLit-ID
Jahr
1997
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Schwester Der Pfleger, Melsungen
Autor:innen
Bruns, W.; Andreas, M.; Debong, B.
Ausgabe
Heft 9 / 1997
Jahrgang 36
Seiten
786 bis 788
Erschienen: 1997-09-01 00:00:00
ISSN
0340-5303
DOI

Zusammenfassung

Zwischen den Pflegedienstmitarbeitern und ihren Krankenhausträgern kommt es immer wieder zum Streit um die richtige Vergütung, insbesondere um die richtige Eingruppierung in eine der vielen Vergütungsgruppen, die sowohl im Bundesangestelltentarifvertrag als auch in den Tarifwerken der kirchlichen Krankenhäuser für den Pflegedienst vorgesehen sind. Das Bundesarbeitsgericht vertritt in ständiger Rechtsprechung die Ansicht, sofern der Pflegedienstmitarbeiter die eigentlich für seine Tätigkeit erforderliche Berufsausbildung nicht erworben habe, könne er trotz tatsächlich ausgeübten höherwertigen Tätigkeit keine ents…

Schlagworte

PFLEGEPERSONAL EINGRUPPIERUNG BAT URTEIL RECHTSPRECHUNG KRANKENHÄUSER ARBEIT BERUFSGRUPPEN PRAXIS KRANKENPFLEGEPERSONAL VERHALTEN BERUFSAUSBILDUNG HÖHE MENSCHEN PATIENTEN UNTERRICHT