CareLit Fachartikel
Brisante Fragen in der Bioethik: Totschweigen – oder öffentlich ausdiskutieren?
Klinkhammer, G. · Deutsches Ärzteblatt · 2000 · Heft 21 · S. 1 bis 1
Dokument
429857
CareLit-ID
Jahr
2000
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Hornhautbank an Operateure außerhalb des eigenen ärztlichen Verantwortungsbereichs im Hinblick auf haftungsrechtliche Konsequenzen praktisch unmöglich, da damals Hornhauttransplanate noch als Arzneimittel eingestuft wurden. Durch Einstufung von Korneatransplantaten in § 21 des TPG als „Organe“ und nicht mehr als „Arzneimittel“ besteht jetzt erstmalig die Möglichkeit, auf einer soliden juristischen und praxisgerechten Basis Korneatransplantate auch an Kliniken außerhalb der eigenen abzugeben.
Schlagworte
Bioethik
Totschweigen
Redefreiheit
Korneatransplantate
Euthanasie
pränatale Diagnostik
Meinungsfreiheit
Toleranz
aktive Sterbehilfe
Behindertenproteste
Bioethics
Euthanasia
Freedom of Speech
Organ Transplantation
Prenatal Diagnosis
Tolerance