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Brisante Fragen in der Bioethik: Totschweigen – oder öffentlich ausdiskutieren?

Klinkhammer, G. · Deutsches Ärzteblatt · 2000 · Heft 21 · S. 1 bis 1

Dokument
429857
CareLit-ID
Jahr
2000
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Klinkhammer, G.
Ausgabe
Heft 21 / 2000
Jahrgang 32
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

Hornhautbank an Operateure außerhalb des eigenen ärztlichen Verantwortungsbereichs im Hinblick auf haftungsrechtliche Konsequenzen praktisch unmöglich, da damals Hornhauttransplanate noch als Arzneimittel eingestuft wurden. Durch Einstufung von Korneatransplantaten in § 21 des TPG als „Organe“ und nicht mehr als „Arzneimittel“ besteht jetzt erstmalig die Möglichkeit, auf einer soliden juristischen und praxisgerechten Basis Korneatransplantate auch an Kliniken außerhalb der eigenen abzugeben.

Schlagworte

Bioethik Totschweigen Redefreiheit Korneatransplantate Euthanasie pränatale Diagnostik Meinungsfreiheit Toleranz aktive Sterbehilfe Behindertenproteste Bioethics Euthanasia Freedom of Speech Organ Transplantation Prenatal Diagnosis Tolerance