CareLit Fachartikel
Arzneimittel: Landgericht stoppt Aktionsprogramm
Korzilius, H. · Deutsches Ärzteblatt · 2000 · Heft 1 · S. 1 bis 1
Dokument
431293
CareLit-ID
Jahr
2000
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Meldepflicht bei Abbrüchen mit Mifegyne BONN. Das Statistische Bundesamt weist darauf hin, dass Inhaber von Arztpraxen und Leiter von Krankenhäusern, in denen Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen werden, entsprechend § 18 Abs. 1 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes verpflichtet sind, die erforderlichen Angaben ohne Namensnennung der Schwangeren auf dem Erhebungsvordruck des Statistischen Bundeamtes jeweils nach Quartalsende zu melden. Das gilt auch für Schwangerschaftsabbrüche unter Verwendung
Schlagworte
Arzneimittel
Mifegyne
Schwangerschaftsabbruch
Landgericht
Aktionsprogramm
Gesundheitsschutz
Internet-Apotheken
Kartellrecht
Pharmafirmen
KBV
Gesundheitsminister
Abortion
Mifepristone
Drug Industry
Health Policy
Pharmaceutical Preparations