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Arzneimittelbudget: Zur Meinungsbildung

Szurmay, L. · Deutsches Ärzteblatt · 1999 · Heft 45 · S. 1 bis 1

Dokument
431804
CareLit-ID
Jahr
1999
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Szurmay, L.
Ausgabe
Heft 45 / 1999
Jahrgang 31
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

BSeuchG § 52 (2) die Wahrscheinlichkeit des Zusammenhangs. Ein Beweis muß und kann sowieso nicht geliefert werden. Den Spekulationen beziehungsweise Konstruktionen von Impfschäden sind somit „Tür und Tor geöffnet“. Wir sind als Impfende ausführendes Organ des staatlichen Willens. Der Staat haftet aber im Schadensfall nur zeitlich begrenzt und ohne Schmerzensgeld. Impfärzte können nichts in bezug auf Impfschäden beeinflussen, sie nicht verhindern. Man weiß zum Zeitpunkt der Impfung meist

Schlagworte

Arzneimittelbudget Meinungsbildung Impfärzte Impfschäden medizinische Notwendigkeit Gesundheit Behandlung Krankenkassen Reproduktionsmedizin Kindersterblichkeit Klinikkonzerne Antibiotika Drug Budget Vaccination Immunization Health Care Costs