CareLit Fachartikel
Arzneimittelbudget: Zur Meinungsbildung
Szurmay, L. · Deutsches Ärzteblatt · 1999 · Heft 45 · S. 1 bis 1
Dokument
431804
CareLit-ID
Jahr
1999
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
BSeuchG § 52 (2) die Wahrscheinlichkeit des Zusammenhangs. Ein Beweis muß und kann sowieso nicht geliefert werden. Den Spekulationen beziehungsweise Konstruktionen von Impfschäden sind somit „Tür und Tor geöffnet“. Wir sind als Impfende ausführendes Organ des staatlichen Willens. Der Staat haftet aber im Schadensfall nur zeitlich begrenzt und ohne Schmerzensgeld. Impfärzte können nichts in bezug auf Impfschäden beeinflussen, sie nicht verhindern. Man weiß zum Zeitpunkt der Impfung meist
Schlagworte
Arzneimittelbudget
Meinungsbildung
Impfärzte
Impfschäden
medizinische Notwendigkeit
Gesundheit
Behandlung
Krankenkassen
Reproduktionsmedizin
Kindersterblichkeit
Klinikkonzerne
Antibiotika
Drug Budget
Vaccination
Immunization
Health Care Costs