CareLit Fachartikel
Geldanlage Magazin
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 1997 · Heft 43 · S. 1 bis 1
Dokument
439415
CareLit-ID
Jahr
1997
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ä rzte sind in Zukunft trotz der beruflichen Verschwiegenheitspflicht nicht dazu berechtigt, auf die Angabe des Patientennamens im Fahrtenbuch zu verzichten. Anders als zum Beispiel Journalisten dürfen sie (und andere Freiberufler) gegenüber den Finanzbehörden nicht die Auskunft über die Person verweigern, sondern nur über Tatsachen, die ihnen die Person in ihrer Eigenschaft als Arzt anvertraut hat. Das hat das Bundesfinanzministerium (BMF) in einem Schreiben vom 1. August 1997 (IV B 2S
Schlagworte
Ärzte
Fahrtenbuch
Patientenbesuch
1-Prozent-Regelung
Betriebsausgaben
Privatanteil
Bundesfinanzministerium
Steuerberater
Physicians
Taxation
Medical Records
Business Expenses
Confidentiality
Financial Disclosure
Deutsches Ärzteblatt