CareLit Fachartikel
Gesundheitsförderung (Kursfortbildung)
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 1997 · Heft 20 · S. 1 bis 1
Dokument
441084
CareLit-ID
Jahr
1997
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Patienten unterlassen oder abgebrochen werden, wenn diese nur den Todeseintritt verzögern und das Grundleiden mit seinem irreversiblen Verlauf nicht mehr beeinflußt werden kann. Bei Sterbenden kann die Linderung des Leidens so im Vordergrund stehen, daß eine unbeabsichtigte, aber möglicherweise unvermeidbare Lebensverkürzung hingenommen werden darf. Eine gezielte Lebensverkürzung durch Eingriffe, die den Tod herbeiführen oder beschleunigen sollen, ist unzulässig und mit Strafe bedroht. Auch die
Schlagworte
Gesundheitsförderung
Patientenverfügung
Selbstbestimmung
Lebensverlängerung
ärztliches Berufsethos
Schmerzlinderung
Behandlungsabbruch
infauste Prognose
Advance Directives
Patient Autonomy
Palliative Care
Terminal Care
Decision Making
Life Support Care
Deutsches Ärzteblatt