CareLit Fachartikel

Gesundheitsförderung (Kursfortbildung)

N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 1997 · Heft 20 · S. 1 bis 1

Dokument
441084
CareLit-ID
Jahr
1997
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 20 / 1997
Jahrgang 29
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

Patienten unterlassen oder abgebrochen werden, wenn diese nur den Todeseintritt verzögern und das Grundleiden mit seinem irreversiblen Verlauf nicht mehr beeinflußt werden kann. Bei Sterbenden kann die Linderung des Leidens so im Vordergrund stehen, daß eine unbeabsichtigte, aber möglicherweise unvermeidbare Lebensverkürzung hingenommen werden darf. Eine gezielte Lebensverkürzung durch Eingriffe, die den Tod herbeiführen oder beschleunigen sollen, ist unzulässig und mit Strafe bedroht. Auch die

Schlagworte

Gesundheitsförderung Patientenverfügung Selbstbestimmung Lebensverlängerung ärztliches Berufsethos Schmerzlinderung Behandlungsabbruch infauste Prognose Advance Directives Patient Autonomy Palliative Care Terminal Care Decision Making Life Support Care Deutsches Ärzteblatt