CareLit Fachartikel
HIV-Infektion als Berufskrankheit
Krankenhaus und Recht, Frankfurt · 1998 · Heft 1 · S. 22 bis 27
Dokument
44347
CareLit-ID
Jahr
1998
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Urteil des Bundessozialgericht vom 18. 11. 1997. Die Parteien des Rechtsstreites stritten, ob die bei der Klägerin bestehende HIV-Infektion als Berufskrankheit nach Nr. 3101 der Anlage zur Berufskrankheiten-Verordnung - BKVO - zu entschädigen ist. Das beklagte Land lehnte die Anerkennung der Erkrankung als Berufskrankheit ab, da die Wahrscheinlichkeit des ursächlichen Zusammenhangs zwischen der bei der Klägerin bestehenden Infektion mit ihrer klinischen Tätigkeit als Ärztin nicht angenommen werden könne.
Schlagworte
AERZTLICHES PERSONAL
BERUFSKRANKHEIT
HIV-INFEKTION
RECHTSPRECHUNG
Krankenhaus und Recht
Frankfurt