CareLit Fachartikel

HIV-Infektion als Berufskrankheit

Krankenhaus und Recht, Frankfurt · 1998 · Heft 1 · S. 22 bis 27

Dokument
44347
CareLit-ID
Jahr
1998
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Krankenhaus und Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 1998
Jahrgang 2
Seiten
22 bis 27
Erschienen: 1998-01-01 00:00:00
ISSN
1434-2618
DOI

Zusammenfassung

Urteil des Bundessozialgericht vom 18. 11. 1997. Die Parteien des Rechtsstreites stritten, ob die bei der Klägerin bestehende HIV-Infektion als Berufskrankheit nach Nr. 3101 der Anlage zur Berufskrankheiten-Verordnung - BKVO - zu entschädigen ist. Das beklagte Land lehnte die Anerkennung der Erkrankung als Berufskrankheit ab, da die Wahrscheinlichkeit des ursächlichen Zusammenhangs zwischen der bei der Klägerin bestehenden Infektion mit ihrer klinischen Tätigkeit als Ärztin nicht angenommen werden könne.

Schlagworte

AERZTLICHES PERSONAL BERUFSKRANKHEIT HIV-INFEKTION RECHTSPRECHUNG Krankenhaus und Recht Frankfurt