CareLit Fachartikel
Schwerstbehinderte haben Recht auf Schmerzensgeld
afp · Deutsches Ärzteblatt · 1992 · Heft 47 · S. 1 bis 1
Dokument
457163
CareLit-ID
Jahr
1992
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
90 000 DM erkannt. Zur Begründung hieß es, das inzwischen 13 Jahre alte Mädchen sei auf dem Stand eines fünf Monate alten Säuglings und könne wegen der „Leidensund Erlebnisunfähigkeit keine Genugtuung" über ein höheres Schmerzensgeld empfinden. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe bezeichnete dies als „Entscheidungsflop" und hob das Urteil mit der Begründung auf, daß das schwerstbehinderte Mädchen „eben wegen der besonderen Schwere der Zerstörung seiner Persönlichkeit" Anspruch auf
Schlagworte
Schwerstbehinderte
Schmerzensgeld
Schadensersatz
Persönlichkeitsrecht
Impfkomplikationen
Gesundheitswesen
Altersgrenze
Kostendämpfung
fötales Gewebe
Transplantation
Disability Rights
Compensation
Personal Rights
Vaccination
Health Care Reform
Fetal Tissue Transplantation