CareLit Fachartikel

Embryonenschutzgesetz: Falscher Maßstab

Propping, P. · Deutsches Ärzteblatt · 1991 · Heft 21 · S. 1 bis 1

Dokument
462985
CareLit-ID
Jahr
1991
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Propping, P.
Ausgabe
Heft 21 / 1991
Jahrgang 23
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT S eit 1. Januar 1991 ist das Embryonenschutzgesetz in Kraft. Paragraph 3 des Gesetzes lautet: „Wer es unternimmt, eine menschliche Eizelle mit einer Samenzelle künstlich zu befruchten, die nach dem in ihr enthaltenen Geschlechtschromosom ausgewählt worden ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Dies gilt nicht, wenn die Auswahl der Samenzelle durch einen Arzt dazu dient, das Kind vor der Erkrankung an einer Muskeldystrophie

Schlagworte

Embryonenschutzgesetz Muskeldystrophie Geschlechtswahl genetische Forschung Erbkrankheit Diskriminierung Therapierbarkeit medizinische Ethik Genetic Diseases Inherited Muscular Dystrophies Genetic Counseling Ethics Medical Genetic Testing Genetic Engineering