CareLit Fachartikel
Embryonenschutzgesetz: Falscher Maßstab
Propping, P. · Deutsches Ärzteblatt · 1991 · Heft 21 · S. 1 bis 1
Dokument
462985
CareLit-ID
Jahr
1991
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
DEUTSCHES ÄRZTEBLATT S eit 1. Januar 1991 ist das Embryonenschutzgesetz in Kraft. Paragraph 3 des Gesetzes lautet: „Wer es unternimmt, eine menschliche Eizelle mit einer Samenzelle künstlich zu befruchten, die nach dem in ihr enthaltenen Geschlechtschromosom ausgewählt worden ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Dies gilt nicht, wenn die Auswahl der Samenzelle durch einen Arzt dazu dient, das Kind vor der Erkrankung an einer Muskeldystrophie
Schlagworte
Embryonenschutzgesetz
Muskeldystrophie
Geschlechtswahl
genetische Forschung
Erbkrankheit
Diskriminierung
Therapierbarkeit
medizinische Ethik
Genetic Diseases
Inherited
Muscular Dystrophies
Genetic Counseling
Ethics
Medical
Genetic Testing
Genetic Engineering