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DDR: Kammergesetz: Übergangslösung für die Berufsvertretung

Jachertz, N. · Deutsches Ärzteblatt · 1990 · Heft 33 · S. 1 bis 1

Dokument
466281
CareLit-ID
Jahr
1990
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Jachertz, N.
Ausgabe
Heft 33 / 1990
Jahrgang 22
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

sten für die stationären und teilstationären Leistungen übernehmen. Die öffentliche Finanzierungsförderung (Investitionskosten) wird noch durch die zu bildenden Länder in der DDR übernommen. Das DDR-KHG geht von dem Prinzip vorauskalkulierter Selbstkosten eines sparsam wirtschaftenden und leistungsfähigen Krankenhauses aus ("prospektives Budget"). Demnach müssen auch die Krankenhäuser in der DDR alsbald mit im voraus vereinbarten Vergütungen auskommen. Darin liegen die Risiken, aber

Schlagworte

Kammergesetz Berufsvertretung Gesundheitswesen DDR Krankenhäuser Finanzierung Ärzte Heilberufe Fortbildung Notfalldienst Mitgliedschaft Gesetzgebung Health Care Reform Professional Practice Health Policy Hospitals