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DDR: Kammergesetz: Übergangslösung für die Berufsvertretung
Jachertz, N. · Deutsches Ärzteblatt · 1990 · Heft 33 · S. 1 bis 1
Dokument
466281
CareLit-ID
Jahr
1990
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
sten für die stationären und teilstationären Leistungen übernehmen. Die öffentliche Finanzierungsförderung (Investitionskosten) wird noch durch die zu bildenden Länder in der DDR übernommen. Das DDR-KHG geht von dem Prinzip vorauskalkulierter Selbstkosten eines sparsam wirtschaftenden und leistungsfähigen Krankenhauses aus ("prospektives Budget"). Demnach müssen auch die Krankenhäuser in der DDR alsbald mit im voraus vereinbarten Vergütungen auskommen. Darin liegen die Risiken, aber
Schlagworte
Kammergesetz
Berufsvertretung
Gesundheitswesen
DDR
Krankenhäuser
Finanzierung
Ärzte
Heilberufe
Fortbildung
Notfalldienst
Mitgliedschaft
Gesetzgebung
Health Care Reform
Professional Practice
Health Policy
Hospitals