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Oft muß das Vormundschaftsgericht entscheiden Der Betreuer hat das Wort - oder doch nicht? (Teil 2)

Foerster, A. · Pflegezeitschrift · 1998 · Heft 8 · S. 587 bis 592

Dokument
47155
CareLit-ID
Jahr
1998
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pflegezeitschrift
Autor:innen
Foerster, A.
Ausgabe
Heft 8 / 1998
Jahrgang 51
Seiten
587 bis 592
Erschienen: 1998-08-01 00:00:00
ISSN
0945-1129
DOI

Zusammenfassung

Im folgenden Beitrag wird der Frage nachgegangen, wer das Sagen hat, wenn für einen Menschen ein Betreuer bestellt ist. Der erste Teil des Beitrags, im Juli-Heft, befaßte sich mit dem Problem, wessen Meinung bei der Einwilligung in ärztliche Maßnahmen ausschlaggebend ist. In diesem Teil wird nun die Rechtslage bei einer rechtsgeschäftlichen Erklärung, einer letztwilligen Verfügung, der Bestimmung des Wohnortes und der Bestimmung des Aufenthaltortes erörtert.

Schlagworte

RECHT VORMUND EINWILLIGUNG BETREUUNGSGESETZ BETREUUNG BETREUUNGSRECHT MENSCHEN ES ROLLE NAMEN BERLIN KRANKHEIT ABFÜHRMITTEL WOHNUNG VERHALTEN RECHTSPRECHUNG