CareLit Fachartikel
Oft muß das Vormundschaftsgericht entscheiden Der Betreuer hat das Wort - oder doch nicht? (Teil 2)
Foerster, A. · Pflegezeitschrift · 1998 · Heft 8 · S. 587 bis 592
Dokument
47155
CareLit-ID
Jahr
1998
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im folgenden Beitrag wird der Frage nachgegangen, wer das Sagen hat, wenn für einen Menschen ein Betreuer bestellt ist. Der erste Teil des Beitrags, im Juli-Heft, befaßte sich mit dem Problem, wessen Meinung bei der Einwilligung in ärztliche Maßnahmen ausschlaggebend ist. In diesem Teil wird nun die Rechtslage bei einer rechtsgeschäftlichen Erklärung, einer letztwilligen Verfügung, der Bestimmung des Wohnortes und der Bestimmung des Aufenthaltortes erörtert.
Schlagworte
RECHT
VORMUND
EINWILLIGUNG
BETREUUNGSGESETZ
BETREUUNG
BETREUUNGSRECHT
MENSCHEN
ES
ROLLE
NAMEN
BERLIN
KRANKHEIT
ABFÜHRMITTEL
WOHNUNG
VERHALTEN
RECHTSPRECHUNG