Das Tötungsverbot darf nicht ausgehöhlt werden
Student, J.-C. · Die Schwester Der Pfleger, Melsungen · 1998 · Heft 1 · S. 811 bis 812
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In der deutschen Rechtsprechung droht eine schleichende Aushöhlung des Tötungsverbots. Als jüngstes Beispiel kann hierfür der kürzlich ergangene Beschluß des OLG Frankfurt gelten. Hier urteilten die Richter, daß bei einer 85jährigen Frau, die seit etwa einem dreiviertel Jahr im Koma liegt, die Nahrungszufuhr beendet werden kann, was den Tod dieser Frau zur Folge haben wird. Als Voraussetzung hierfür nennen sie eine mutmaßliche Willensäußerung der Patientin in gesunden Zeiten, in der sie sich allgemein dahingehend geäußert haben soll, daß sie kein langes Sterben ertragen wolle.