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Das Tötungsverbot darf nicht ausgehöhlt werden

Student, J.-C. · Die Schwester Der Pfleger, Melsungen · 1998 · Heft 1 · S. 811 bis 812

Dokument
47626
CareLit-ID
Jahr
1998
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Schwester Der Pfleger, Melsungen
Autor:innen
Student, J.-C.
Ausgabe
Heft 1 / 1998
Jahrgang 37
Seiten
811 bis 812
Erschienen: 1998-10-01 00:00:00
ISSN
0340-5303
DOI

Zusammenfassung

In der deutschen Rechtsprechung droht eine schleichende Aushöhlung des Tötungsverbots. Als jüngstes Beispiel kann hierfür der kürzlich ergangene Beschluß des OLG Frankfurt gelten. Hier urteilten die Richter, daß bei einer 85jährigen Frau, die seit etwa einem dreiviertel Jahr im Koma liegt, die Nahrungszufuhr beendet werden kann, was den Tod dieser Frau zur Folge haben wird. Als Voraussetzung hierfür nennen sie eine mutmaßliche Willensäußerung der Patientin in gesunden Zeiten, in der sie sich allgemein dahingehend geäußert haben soll, daß sie kein langes Sterben ertragen wolle.

Schlagworte

STERBEHILFE AKTIVE TOD STRAFRECHT URTEIL RECHTSPRECHUNG PATIENTENRECHT KOMA NAHRUNGSZUFUHR MEDIZIN ES ÄRZTE KRANKHEIT MENSCHEN BEWUSSTLOSIGKEIT ZEIT