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„Betrugsverdacht“ in Hamburg-Nord

Burkart, G. · Deutsches Ärzteblatt · 1987 · Heft 25 · S. 1 bis 1

Dokument
477405
CareLit-ID
Jahr
1987
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Burkart, G.
Ausgabe
Heft 25 / 1987
Jahrgang 19
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

> Es muß in jedem Fall gegen den beschuldigten Arzt ein „begründeter Verdacht des Betruges" vorliegen. Andere Beweismittel, wie beispielsweise die Vernehmung des Praxispersonals und die des Beschuldigten selbst, müssen laut Schumann zunächst und in erster Linie voll ausgeschöpft werden. Die Beschlagnahme einer Patientenkartei des Arztes und die Vernehmung des Personals sind daher nicht als erstes, sondern als letztes gebotenes Mittel angezeigt. Davor müssen sämtliche anderen „milderen"

Schlagworte

Betrugsverdacht Arzt Patientenkartei Falschabrechnung Kassenärztliche Vereinigung Ermittlungen Verhältnismäßigkeit Laborleistungen Pressekonferenz Schadenssumme Fraud Medical Records Legal Consultation Medical Ethics Health Care Fraud Patient Care