Voraussetungen der Pflegestufe III Pflegeversicherungsrecht
Neue Zeitschrift für Sozialrecht, Frankfurt · 1998 · Heft 1 · S. 479 bis 482
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Sachverhalt: SLN Die 1964 geborene Klägerin ist Mitglied der beklagten Pflegekasse. Sie leidet an einem frühkindlichen Hirnschaden mit schweren Funktionsaudfällen des Stützund Bewegungsapparates durch spastische Lähmung, deutlicher geistiger Zurückgebliebenheit, Stummheit sowie Neigung zu aggressiven Ausbrüchen. Sie lebt bei ihrer Mutter, mit der sie sich mittels einer Schreibtafel verständigt. Bis 31. 3. 1995 bezog die Klägerin Leistungen wegen Schwerpflegebedürftigkeit nach den 53 ff. SGB V. SLN Im Dezember 1994 beantragte die Klägerin Pflegeleistungen (häusliche Pflegehilfe und Pflegegeld als Kombinationsl…