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PBV kontra Steuer

Berg, R. · Pflegen Ambulant, Melsungen · 1998 · Heft 11 · S. 25 bis 26

Dokument
48121
CareLit-ID
Jahr
1998
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pflegen Ambulant, Melsungen
Autor:innen
Berg, R.
Ausgabe
Heft 11 / 1998
Jahrgang 9
Seiten
25 bis 26
Erschienen: 1998-11-01 00:00:00
ISSN
0937-0277
DOI

Zusammenfassung

Gemäß der Pflege-Buchführungsverordnung (PBV) sind Pflegedienste mit einer bestimmten Größenordnung ( mehr als 6 Mitarbeiter, Umsatz mehr als TDM 500, jeweils im Bereich SGB XI) zur kaufmännischen Buchführung verpflichtet. Für diese Betriebe hat eine Umstellung von der vereinfachten Gewinnermittlung (Gegenüberstellung der zugeflossenen Einnahmen zu abgeflossenen Betriebsausgabenauch Einnahmen-Überschußrechnung genannnt ) steuerliche Konsequenzen. Es ist davon auszugehen, daß zumindest 50 Prozent der privaten Pflege-dienste davon betroffen sind. Die Themathik wird in diesem Bericht verdeutlicht.

Schlagworte

AMBULANTE PFLEGE PRIVAT EINNAHMEN STEUER AUSGABEN BETRIEBSBUCHHALTUNG BUCHFÜHRUNG ES HÖHE INVESTITIONEN BERLIN ALTENPFLEGE INTERNET ALTENHILFE TELEFON TELEFAX