PBV kontra Steuer
Berg, R. · Pflegen Ambulant, Melsungen · 1998 · Heft 11 · S. 25 bis 26
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Gemäß der Pflege-Buchführungsverordnung (PBV) sind Pflegedienste mit einer bestimmten Größenordnung ( mehr als 6 Mitarbeiter, Umsatz mehr als TDM 500, jeweils im Bereich SGB XI) zur kaufmännischen Buchführung verpflichtet. Für diese Betriebe hat eine Umstellung von der vereinfachten Gewinnermittlung (Gegenüberstellung der zugeflossenen Einnahmen zu abgeflossenen Betriebsausgabenauch Einnahmen-Überschußrechnung genannnt ) steuerliche Konsequenzen. Es ist davon auszugehen, daß zumindest 50 Prozent der privaten Pflege-dienste davon betroffen sind. Die Themathik wird in diesem Bericht verdeutlicht.