CareLit Fachartikel

Eine Infusionslösung darf äußerstenfalls eine knappe Stunde vor der Applikation angesetzt werden

Schell, W. · intensiv, Stuttgart · 1999 · Heft 11 · S. 265

Dokument
51588
CareLit-ID
Jahr
1999
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
intensiv, Stuttgart
Autor:innen
Schell, W.
Ausgabe
Heft 11 / 1999
Jahrgang 7
Seiten
265
Erschienen: 1999-11-01 00:00:00
ISSN
0942-6035
DOI

Zusammenfassung

Der Beitrag berichtet von einem Urteil des BGH vom 3.11.1981. Im vorliegenden Fall erlitt eine Patientin Dauerschäden durch Komplikationen, die durch eine verunreinigte Infusionslösung entstanden waren. Die Krankenschwester hatte diese länger als eine Stunde vor der Applikation zubereitet

Schlagworte

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