CareLit Fachartikel
Eine Infusionslösung darf äußerstenfalls eine knappe Stunde vor der Applikation angesetzt werden
Schell, W. · intensiv, Stuttgart · 1999 · Heft 11 · S. 265
Dokument
51588
CareLit-ID
Jahr
1999
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Beitrag berichtet von einem Urteil des BGH vom 3.11.1981. Im vorliegenden Fall erlitt eine Patientin Dauerschäden durch Komplikationen, die durch eine verunreinigte Infusionslösung entstanden waren. Die Krankenschwester hatte diese länger als eine Stunde vor der Applikation zubereitet
Schlagworte
INFUSIONSLÖSUNG
KOMPLIKATION
URTEIL
SCHÜTTELFROST
FIEBER
SCHOCK
PATIENTEN
BAKTERIEN
ÄRZTE
intensiv
Stuttgart