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Zinsabzug bei Darlehen für Einfamilienhaus
Zweck, K. · Deutsches Ärzteblatt · 1970 · Heft 3 · S. 1 bis 1
Dokument
527943
CareLit-ID
Jahr
1970
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
STEUERPRAXIS Wer Schulden macht und Zinsen zahlt, hat zwei Vorteile: Das Risiko des Geldwertschwundes trägt der Darlehensgeber (der das freilich bei der Zinsbemessung berücksichtigt), und die Zinsen sind grundsätzlich nach § 10 Abs. 1 Einkommensteuergesetz — EStG — voll abzugsfähig. Aber eben nur grundsätzlich; denn sie dürfen „weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten" sein. Sind Zinsen für ein Darlehen, das zur Errichtung eines nach der Einfamilienhausverordnung (Einf Haus-VO)
Schlagworte
Zinsabzug
Darlehen
Einfamilienhaus
Einkommensteuergesetz
Sonderausgaben
Werbungskosten
Finanzgericht
Bundesfinanzhof
Tax Deduction
Loans
Single-Family Homes
Income Tax
Special Expenses
Tax Law
Deutsches Ärzteblatt