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Zinsabzug bei Darlehen für Einfamilienhaus

Zweck, K. · Deutsches Ärzteblatt · 1970 · Heft 3 · S. 1 bis 1

Dokument
527943
CareLit-ID
Jahr
1970
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Zweck, K.
Ausgabe
Heft 3 / 1970
Jahrgang 2
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

STEUERPRAXIS Wer Schulden macht und Zinsen zahlt, hat zwei Vorteile: Das Risiko des Geldwertschwundes trägt der Darlehensgeber (der das freilich bei der Zinsbemessung berücksichtigt), und die Zinsen sind grundsätzlich nach § 10 Abs. 1 Einkommensteuergesetz — EStG — voll abzugsfähig. Aber eben nur grundsätzlich; denn sie dürfen „weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten" sein. Sind Zinsen für ein Darlehen, das zur Errichtung eines nach der Einfamilienhausverordnung (Einf Haus-VO)

Schlagworte

Zinsabzug Darlehen Einfamilienhaus Einkommensteuergesetz Sonderausgaben Werbungskosten Finanzgericht Bundesfinanzhof Tax Deduction Loans Single-Family Homes Income Tax Special Expenses Tax Law Deutsches Ärzteblatt