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Das Gleichbehandlungsgebot (Art. 3 Abs. 1 GG) verbietet eine allein nach der Existenz berufsrechtlicher Regelungen unterscheidende Umsatzsteuerbefreiung
Der Arzt und sein Recht, Frankfurt · 2000 · Heft 3 · S. 12 bis 16
Dokument
52848
CareLit-ID
Jahr
2000
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im vorliegenden Fall wird das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 21. Juni 1990 aufgehoben, weil es den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 3 Absatz 1 des GG verletzt. Der Beschwerdeführer war ein selbständig tätiger Heileurythmist, gegen ihn ergingen für die Jahre 1973 bis 1977 Umsatzsteuerbescheide des Finanzamts.
Schlagworte
BERUF IM GESUNDHEITSWESEN
STEUER
RECHT
SONSTIGES
GRUNDGESETZ
Der Arzt und sein Recht
Frankfurt