Plausi-Zeiten sind manchmal alles andere als plausibel!
N.N. · MMW - Fortschritte der Medizin · 2018 · Heft 4 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
_ Krankenkassen und KVen müssen laut § 106a SGB V die Plausibilität der vertragsärztlichen Abrechnungen prüfen. Primäres Aufgreifkriterium ist der Zeitaufwand der je Tag abgerechneten Leistungen. Als Grundlage gelten festgelegte Plausibilitätszeiten. Übersteigt die so ermittelte Arbeitszeit an mindestens drei Tagen eines Quartals 12 Stunden, oder liegt die Gesamtzeit im Quartal über 780 Stunden, werden ergänzende Abrechnungsprüfungen eingeleitet. Das kann dann zu Honorarkürzungen führen — obgleich ja auf der anderen Seite der größte Teil der hausärztlichen Leistungen im EBM pauschaliert ist. …