Zum Glück gezwungen?
Psychiatrische Pflege · 2017 · Heft 7 · S. 35 bis 38
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zusammenfassung. Eigentlich wollte er nur seine Ruhe haben und hoffen, möglichst lange nichts mehr mit der Klinik zu tun zu haben. Sie sahen es aber anders – nur, wenn er einwilligte, im Rahmen einer Verfügung der KESB (Kindesund Erwachsenenschutzbehörde) eine ambulante Betreuung durch Arzt und APP (ambulante psychiatrische Pflege) zuzulassen, könne er austreten. Sie meinten, er könne sich nicht genug auf sich selbst verlassen, und wenn es ihm schlecht gehe, stelle er eine Gefahr für die Gesellschaft dar. Jede Woche kommt jetzt ein Pfleger und konfrontiert ihn mit den Dingen, die er selber weiß, zu denen er sich…