Kasse muss Patient Cannabis-Tropfen zahlen
N.N. · MMW - Fortschritte der Medizin · 2016 · Heft 18 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Leidet ein Patient an außergewöhnlich starken chronischen Schmerzen, muss seine Krankenkasse die Behandlung mit Cannabis-Extrakt-Tropfen (Dronabinol) zahlen. Das entschied das Sozialgericht Hannover. Dabei verwiesen die Richter auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, nach dem Menschen, die todkrank sind oder ähnlich leiden, Leistungen erhalten dürfen, die nicht im Leistungskatalog stehen. Im konkreten Fall hatte ein Patient geklagt, der nach einem Mofaunfall seit Jahren unter beinahe unerträglichen Schmerzen leidet. Zur Linderung verschrieben Ärzte ihm Dronabinol, welches die IKK Classic über zwei Jahre la…