CareLit Fachartikel

Umzug in überversorgten Stadtteil nicht möglich

N.N. · MMW - Fortschritte der Medizin · 2016 · Heft 15 · S. 1 bis 1

Dokument
558159
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
MMW - Fortschritte der Medizin
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 15 / 2016
Jahrgang 11
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2016-07-01 00:00:00
ISSN
1613-3560

Zusammenfassung

Ein Praxissitz kann höchstens in Ausnahmefällen von einem unterversorgten in einen überversorgten Stadtteil verlegt werden. Das hat jetzt das Bundessozialgericht entschieden. Es sei der Wille des Gesetzgebers, die Genehmigung für eine Praxissitzverlegung vom Versorgungsgrad abhängig zu machen. Damit scheiterte eine Psychotherapeutin, die ihre Praxis nach einem halben Jahr in Berlin-Neukölln (Versorgungsgrad: 83,7%) nach Tempelhof-Schöneberg (344%) verlegen wollte. Die Bundesrichter stellten mit ihrem Urteil klar, dass die KV die Entscheidung mit Bezug auf den Versorgungsgrad treffen dürfe und müsse. …

Schlagworte

Praxissitz Stadtteil überversorgt unterversorgt Genehmigung Versorgungsgrad Psychotherapeutin Urteil Bundessozialgericht Health Services Accessibility Health Care Reform Psychotherapy Urban Health Social Justice Health Policy MMW - Fortschritte der Medizin