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Impfschaden zählt nicht ohne Weiteres als Arbeitsunfall

N.N. · MMW - Fortschritte der Medizin · 2015 · Heft 15 · S. 1 bis 1

Dokument
558846
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
MMW - Fortschritte der Medizin
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 15 / 2015
Jahrgang 10
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2015-07-01 00:00:00
ISSN
1613-3560

Zusammenfassung

Ein Impfschaden nach einer Grippeimpfung ist nicht bereits deshalb als Arbeitsunfall zu entschädigen, weil der Arbeitgeber die Impfung durch den Betriebsarzt veranlasste. Das hat das Sozialgericht (SG) Dortmund in einem rechtskräftigen Urteil entschieden. Eine Museumsmitarbeiterin war nach der betriebsärztlich angebotenen Impfung am Guillain-Barré-Syndrom erkrankt. Sie verklagte die Berufsgenossenschaft auf Anerkennung eines Arbeitsunfalls. Das SG befand allerdings, dass der Beruf der Klägerin kein erhöhtes Infektionsrisiko mit sich bringe, die Impfung somit nur allgemeine, persönliche Vorsorge gewesen sei. …

Schlagworte

Impfschaden Arbeitsunfall Grippeimpfung Sozialgericht Dortmund Guillain-Barré-Syndrom Berufsgenossenschaft Infektionsrisiko persönliche Vorsorge Vaccination Adverse Effects Guillain-Barre Syndrome Occupational Accidents Workers' Compensation Social Security Public Health MMW - Fortschritte der Medizin