CareLit Fachartikel

Unterlassene Verlegung auf die Stroke Unit als Behandlungsfehler bei Schlaganfallverdacht

N.N. · Rechtsdepesche · 2025 · Heft 9-10 · S. 280 bis 282

Dokument
563548
CareLit-ID
Jahr
2025
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Rechtsdepesche
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 9-10 / 2025
Jahrgang 23
Seiten
280 bis 282
Erschienen: 2025-09-16 08:35:12
ISSN
2197-1609
DOI

Zusammenfassung

Die unterlassene Überweisung an ein spezialisiertes Krankenhaus oder die unterbliebene Verlegung in eine auf das Krankheitsbild spezialisierte Station kann nur dann ein Übernahmeverschulden begründen, wenn der behandelnde Arzt ansonsten aufgrund seiner Fähigkeiten oder der ihm zur Verfügung stehenden Ausstattung mit der Behandlung überfordert wäre. Allein aus dem Umstand, dass trotz Hinweisen auf einen Schlaganfall keine Verlegung auf eine stroke unit erfolgte, reicht hierfür jedoch nicht aus, wenn die nach dem medizinischen Standard geforderten Untersuchungen auch auf einer Normalstation erbracht werden können.

Schlagworte

Schlaganfall Stroke Unit Behandlungsfehler TIA medizinische Behandlung Schadensersatz Schmerzensgeld Rechtskraft Zivilrecht neurologische Rehabilitation Stenose Infarkt Stroke Treatment Failure Medical Errors Ischemic Attack