Die ‘Einrichtungsbezogene Impfpflicht’ nach § 20a Infektionsschutzgesetz: Behördliche, medizinische und ethische Betrachtungen zur praktischen Umsetzung in Hamburg Eimsbüttel
Schreiber, J.; Strauß, C.; Weidlich, A.; Thober, S.; Schröder-Bäck, P. · Das Gesundheitswesen · 2025 · Heft EFirst · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In Deutschland galt vom 16. März bis zum 31. Dezember 2022 in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen die einrichtungsbezogene Impfpflicht nach § 20a Infektionsschutzgesetz. Es war vorgesehen, dass Beschäftigte in diesen Einrichtungen bis zum 15. März 2022 Nachweise über einen vollständigen Impfschutz gegen COVID-19, eine Genesung oder eine ärztliche Bescheinigung, dass sie nicht geimpft werden können, vorlegen mussten. Wurde in der vorgesehenen Frist kein Nachweis vorgelegt, war die Leitung der Einrichtung verpflichtet, dies umgehend dem zuständigen Gesundheitsamt zu melden, welches eine Ermessensentschei…