CareLit Fachartikel
Zur Betreuerauswahl – §§ 1816 Abs. 1, 1821 BGB
N.N. · BtPrax · 2025 · Heft 5 · S. 1 bis 3
Dokument
568977
CareLit-ID
Jahr
2025
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
1. Schlägt der Betroffene niemanden vor, der zum Betreuer bestellt werden kann, so sind nach § 1816 Abs. 3 BGB bei der Auswahl des Betreuers die familiären Beziehungen des Betroffenen, insbesondere zum Ehegatten, zu Eltern und zu Kindern, seine persönlichen Bindungen sowie die Gefahr von Interessenkonflikten zu berücksichtigen. Ein Angehöriger, der zur Übernahme der Betreuung bereit ist, darf grundsätzlich nur dann zugunsten eines Berufsbetreuers übergangen werden, wenn er hierfür nicht geeignet ist
Schlagworte
Betreuerauswahl
BGB
Ungeeignetheit
familiäre Beziehungen
Berufsbetreuer
psychische Störungen
Interessenkonflikte
persönliche Bindungen
Guardianship
Family Relations
Mental Disorders
Conflict of Interest
Decision Making
Legal Capacity
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