CareLit Fachartikel
Fenstersprung aus dem Homeoffice Vor explodierenden Akkus geflohen
Sautter,T. · Sicherheitsbeauftragter · 2026 · Heft 1-2 · S. 42 bis 43
Dokument
571573
CareLit-ID
Jahr
2026
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Wer im Homeoffice arbeitet und wegen eines Wohnungsbrands aus dem Fenster springen muss, ist dabei nicht automatisch durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Das gilt auch dann, wenn der Brand während der Arbeitszeit entsteht. Dies geht aus einem Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Berlin-Brandenburg hervor.
Schlagworte
Fenstersprung
Homeoffice
Arbeitsunfall
E-Roller
Akkus
Brand
gesetzliche Unfallversicherung
Landessozialgericht
Accidents
Home Care Services
Occupational Health
Work-Related Injuries
Risk Factors
Social Insurance
Sicherheitsbeauftragter