CareLit Fachartikel

Fenstersprung aus dem Homeoffice Vor explodierenden Akkus geflohen

Sautter,T. · Sicherheitsbeauftragter · 2026 · Heft 1-2 · S. 42 bis 43

Dokument
571573
CareLit-ID
Jahr
2026
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Sicherheitsbeauftragter
Autor:innen
Sautter,T.
Ausgabe
Heft 1-2 / 2026
Jahrgang 22
Seiten
42 bis 43
Erschienen: 2026-02-06 01:51:41
ISSN
0300-3337
DOI

Zusammenfassung

Wer im Homeoffice arbeitet und wegen eines Wohnungsbrands aus dem Fenster springen muss, ist dabei nicht automatisch durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Das gilt auch dann, wenn der Brand während der Arbeitszeit entsteht. Dies geht aus einem Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Berlin-Brandenburg hervor.

Schlagworte

Fenstersprung Homeoffice Arbeitsunfall E-Roller Akkus Brand gesetzliche Unfallversicherung Landessozialgericht Accidents Home Care Services Occupational Health Work-Related Injuries Risk Factors Social Insurance Sicherheitsbeauftragter