CareLit Fachartikel

Zur Vergütung

N.N. · BtPrax · 2026 · Heft 1 · S. 1 bis 3

Dokument
571670
CareLit-ID
Jahr
2026
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
BtPrax
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 1 / 2026
Jahrgang 35
Seiten
1 bis 3
Erschienen: 2026-02-10 10:02:09
ISSN
0942-2390
DOI

Zusammenfassung

Der berufsmäßig tätige Verfahrenspfleger kann den Ersatz erforderlicher Aufwendungen, die sich als notwendige Folge der Übernahme der Verfahrenspflegschaft ergeben geltend machen. Zu den Aufwendungen gehören grundsätzlich auch Kopierkosten, wenn sie erforderlich sind. 2. Ermessensfehlerfrei können Ausdrucke eines Gutachtens aus einer elektronisch geführten Akte für erforderlich gehalten werden, wenn die Verfahrenspflegerin die Erörterung mit der krankheitsbedingt eingeschränkten Betroffenen des Inhalts der Schriftstücke und des Sachverständigengutachtens mittels Ausdruckens für besser durchführbar hält.

Schlagworte

Vergütung Verfahrenspfleger Aufwendungsersatz Kopierkosten Betreuungsrecht FamFG BGB VBVG elektronische Akte Sachverständigengutachten Legal Fees Guardianship Cost Recovery Legal Representation Judicial Decisions Digital Records