CareLit Fachartikel
Zum Einwilligungsvorbehalt – § 1825 BGB
N.N. · BtPrax · 2026 · Heft 1 · S. 1 bis 2
Dokument
571681
CareLit-ID
Jahr
2026
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Für die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts im Bereich der Vermögenssorge muss eine konkrete Gefährdung des Vermögens des Betroffenen durch sein aktives Tun festgestellt werden, indem er etwa vermögenserhaltende und -schützende Maßnahmen des Betreuers konterkariert oder andere vermögensschädigende Maßnahmen trifft. 2. Die drohende Selbstschädigung muss gewichtig sein und sich als wesentliche Beeinträchtigung des Wohls des Betroffenen in seiner konkreten Lebenssituation darstellen
Schlagworte
Einwilligungsvorbehalt
Vermögenssorge
Betreuer
Selbstschädigung
demenzielles Syndrom
rechtliche Nachprüfung
Consent
Guardianship
Dementia
Legal Capacity
Financial Management
Risk Assessment
BtPrax