CareLit Fachartikel

Zum Einwilligungsvorbehalt – § 1825 BGB

N.N. · BtPrax · 2026 · Heft 1 · S. 1 bis 2

Dokument
571681
CareLit-ID
Jahr
2026
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
BtPrax
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 1 / 2026
Jahrgang 35
Seiten
1 bis 2
Erschienen: 2026-02-10 10:02:12
ISSN
0942-2390
DOI

Zusammenfassung

Für die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts im Bereich der Vermögenssorge muss eine konkrete Gefährdung des Vermögens des Betroffenen durch sein aktives Tun festgestellt werden, indem er etwa vermögenserhaltende und -schützende Maßnahmen des Betreuers konterkariert oder andere vermögensschädigende Maßnahmen trifft. 2. Die drohende Selbstschädigung muss gewichtig sein und sich als wesentliche Beeinträchtigung des Wohls des Betroffenen in seiner konkreten Lebenssituation darstellen

Schlagworte

Einwilligungsvorbehalt Vermögenssorge Betreuer Selbstschädigung demenzielles Syndrom rechtliche Nachprüfung Consent Guardianship Dementia Legal Capacity Financial Management Risk Assessment BtPrax