CareLit Fachartikel
Zur Gestützten Kommunikation –
N.N. · BtPrax · 2026 · Heft 2 · S. 1 bis 4
Dokument
581214
CareLit-ID
Jahr
2026
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
chlagworte: Unbeachtlichkeit von Äußerungen mittels Gestützter Kommunikation mangels Zurechnung 1. Sind Äußerungen, die mittels Gestützter Kommunikation erzeugt wurden, nicht dem Betroffenen zuzurechnen sind sie bei der Beurteilung seiner Fähigkeit, seine rechtlichen Angelegenheiten selbst zu besorgen, nicht zu beachten, was die Bestellung eines Betreuers erforderlich macht. 2. Eine Betreuerin, die nicht bereit ist, den Willen bzw. den mutmaßlichen Willen des Betroffenen, der für die Führung der Betreuung handlungsleitend ist, mit geeigneten Mitteln zu erforschen, ist nicht geeignet.
Schlagworte
Beurteilung
Betreuungsrecht
Psychiatrie
BtPrax