CareLit Fachartikel
Mitnahme einer Vertrauensperson zu gutachterlicher Untersuchung
N.N. · Recht & Psychiatrie · 2023 · Heft 3 · S. 163 bis 180
Dokument
581425
CareLit-ID
Jahr
2023
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
eitsätze (der Redaktion): 1. Den Beteiligten steht es im Grundsatz frei, eine Vertrauensperson zu einer gutachterlichen Untersuchung mitzunehmen. 2. Das Recht auf Anwesenheit einer Vertrauensperson bei einer Begutachtung besteht aber nicht unbeschränkt. Eine solche Person ist von der Begutachtung auszuschließen, wenn ihre Anwesenheit eine geordnete und effektive Beweiserhebung erschwert oder verhindert. 3. Die Entscheidung über die Anwesenheit einer Vertrauensperson während der Begutachtung durch den Sachverständigen obliegt im Streitfall allein dem Gericht
Schlagworte
URTEIL
GERICHT
RECHT
ENTSCHEIDUNG
GUTACHTEN
UNTERBRINGUNG
RHEINLAND-PFALZ
BUNDESREGIERUNG
SCHULTER
Beurteilung
Berlin
Bevollmächtigter
Ärzte
Charakter
Berater
Angst