CareLit Fachartikel

Mitnahme einer Vertrauensperson zu gutachterlicher Untersuchung

N.N. · Recht & Psychiatrie · 2023 · Heft 3 · S. 163 bis 180

Dokument
581425
CareLit-ID
Jahr
2023
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Recht & Psychiatrie
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 3 / 2023
Jahrgang 1
Seiten
163 bis 180
Erschienen: 2026-04-28 12:40:09
ISSN
0724-2247
DOI

Zusammenfassung

eitsätze (der Redaktion): 1. Den Beteiligten steht es im Grundsatz frei, eine Vertrauensperson zu einer gutachterlichen Untersuchung mitzunehmen. 2. Das Recht auf Anwesenheit einer Vertrauensperson bei einer Begutachtung besteht aber nicht unbeschränkt. Eine solche Person ist von der Begutachtung auszuschließen, wenn ihre Anwesenheit eine geordnete und effektive Beweiserhebung erschwert oder verhindert. 3. Die Entscheidung über die Anwesenheit einer Vertrauensperson während der Begutachtung durch den Sachverständigen obliegt im Streitfall allein dem Gericht

Schlagworte

URTEIL GERICHT RECHT ENTSCHEIDUNG GUTACHTEN UNTERBRINGUNG RHEINLAND-PFALZ BUNDESREGIERUNG SCHULTER Beurteilung Berlin Bevollmächtigter Ärzte Charakter Berater Angst