CareLit Fachartikel

Heimliche Medikamentenvergabe; Zwangsbehandlung außerhalb eines Krankenhauses

N.N. · Recht & Psychiatrie · 2022 · Heft 1 · S. 33 bis 38

Dokument
581482
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Recht & Psychiatrie
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 1 / 2022
Jahrgang 1
Seiten
33 bis 38
Erschienen: 2026-04-29 08:44:50
ISSN
0724-2247
DOI

Zusammenfassung

Leitsätze (der Redaktion): 1. Die Modalität der Durchführung einer ärztlichen Zwangsmaßnahme im Sinne von § 1906a Abs. 1 BGB ist gesetzlich nicht geregelt. Dies betrifft insbesondere die Verabreichung von Medikamenten durch eine verdeckte Medikation, die äußerlich nicht als medizinische Behandlung wahrnehmbar ist, etwa die heimliche Beimischung zerkleinerter Präparate in Speisen und Getränken. Dies wirft die Frage auf, ob das Merkmal der »Zwangsmaßnahme« in § 1906a BGB nur Fälle körperlichen Zwangs oder auch Fälle der Heimlichkeit umfasst, sowie weiterhin, wie die Willensfrage hier zu beurteilen ist.

Schlagworte

KRANKENHAUS ENTSCHEIDUNG GESETZ PFLEGEHEIM RECHTSPRECHUNG BUNDESREGIERUNG EINWILLIGUNG UNTERBRINGUNG VORSCHRIFTEN Demenz Psychiatrie Beurteilung Deutschland Amphetamin Cannabis Berlin