CareLit Fachartikel
Plädoyer für eine Transformation der Maßregeln
N.N. · Recht & Psychiatrie · 2022 · Heft 2 · S. 120 bis 122
Dokument
581488
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die freiheitsentziehenden Maßregeln des StGB, wie sie heute in den §§ 63, 64 und 66 ff. normiert sind, wurden im Jahr 1934 durch den nationalsozialistischen Gesetzgeber – ohne Reichstagsbeschluss – in das Reichsstrafgesetzbuch eingefügt. Die Bundesrepublik hat sie ohne wesentliche Änderungen übernommen. Erst im Jahr 1975 erfuhren sie im Rahmen der Strafrechtsreform, zusammen mit den Schuldfähigkeitsfeststellungen, eine gewisse, dem Zeitgeist angepasste, sprachliche und ein Stück weit auch therapieorientierte Modifizierung: Sie wurden zu »Maßregeln der Besserung und Sicherung«.
Schlagworte
PSYCHIATRIE
PSYCHOTHERAPIE
FREIHEITSENTZUG
MITARBEITER
RECHT
STRAFE
AGGRESSION
ARBEITGEBER
BEZIEHUNG
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