CareLit Fachartikel
Geschlechtsbedingte Benachteiligung bei der Einstellung
Bruns, W.; Andreas, M.; Debong, B. · Die Schwester Der Pfleger, Melsungen · 2001 · Heft 12 · S. 1051 bis 1053
Dokument
61041
CareLit-ID
Jahr
2001
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Arbeitsrecht verpflichtet Arbeitgeber und Betriebsräte bei der Einstellung BewerberInnen nicht geschlechtsspezifisch zu benachteiligen. Nur in Sonderfällen darf der Arbeitgeber eine Arbeitsstelle nur für Frauen oder Männer ausschreiben, z. B. wenn es sich um die Besetzung der Stelle einer Opernsängerin handelt. Die Autoren erläutern ein Urteil des LAG Berlin.
Schlagworte
STELLENANZEIGE
GESETZGEBUNG
URTEIL
RECHTSPRECHUNG
FRAU
MANN
BERLIN
ARBEITSPLATZ
MÄNNER
FRAUEN
GESCHLECHT
BERUFSGRUPPEN
SCHREIBEN
ALTENPFLEGE
ZEITUNGEN
RECHTSANWÄLTE