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Geschlechtsbedingte Benachteiligung bei der Einstellung

Bruns, W.; Andreas, M.; Debong, B. · Die Schwester Der Pfleger, Melsungen · 2001 · Heft 12 · S. 1051 bis 1053

Dokument
61041
CareLit-ID
Jahr
2001
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Schwester Der Pfleger, Melsungen
Autor:innen
Bruns, W.; Andreas, M.; Debong, B.
Ausgabe
Heft 12 / 2001
Jahrgang 40
Seiten
1051 bis 1053
Erschienen: 2001-12-01 00:00:00
ISSN
0340-5303
DOI

Zusammenfassung

Das Arbeitsrecht verpflichtet Arbeitgeber und Betriebsräte bei der Einstellung BewerberInnen nicht geschlechtsspezifisch zu benachteiligen. Nur in Sonderfällen darf der Arbeitgeber eine Arbeitsstelle nur für Frauen oder Männer ausschreiben, z. B. wenn es sich um die Besetzung der Stelle einer Opernsängerin handelt. Die Autoren erläutern ein Urteil des LAG Berlin.

Schlagworte

STELLENANZEIGE GESETZGEBUNG URTEIL RECHTSPRECHUNG FRAU MANN BERLIN ARBEITSPLATZ MÄNNER FRAUEN GESCHLECHT BERUFSGRUPPEN SCHREIBEN ALTENPFLEGE ZEITUNGEN RECHTSANWÄLTE