CareLit Fachartikel

Der letzte Wille muss klar formuliert sein

Hacke, S. · Altenheim, Hannover · 2002 · Heft 12 · S. 20

Dokument
65566
CareLit-ID
Jahr
2002
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim, Hannover
Autor:innen
Hacke, S.
Ausgabe
Heft 12 / 2002
Jahrgang 41
Seiten
20
Erschienen: 2002-12-01 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

Besonders bei Patienten oder Heimbewohnern mit schwerer Demenz wird immer wieder die Verbindlichkeit von Patientenverfügungen diskutiert. Wie soll verfahren werden, wenn der Kranke, körperlich durchaus noch rüstig, wegen Schluckbeschwerden die Nahrungsaufnahme verweigert? Nur eine detaillierte Patientenverfügung kann Rechtssicherheit schaffen, darum sollten konkrete Krankheitsbilder genannt werden. Die Autorin erläutert die Rechtslage.

Schlagworte

RECHT RECHTSFORM PATIENTENVERFÜGUNG PRAXIS PATIENTEN ERNÄHRUNG ES RECHTSANWÄLTE LEBEN ÄRZTE SENIORENZENTREN Altenheim Hannover