CareLit Fachartikel
Der letzte Wille muss klar formuliert sein
Hacke, S. · Altenheim, Hannover · 2002 · Heft 12 · S. 20
Dokument
65566
CareLit-ID
Jahr
2002
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Besonders bei Patienten oder Heimbewohnern mit schwerer Demenz wird immer wieder die Verbindlichkeit von Patientenverfügungen diskutiert. Wie soll verfahren werden, wenn der Kranke, körperlich durchaus noch rüstig, wegen Schluckbeschwerden die Nahrungsaufnahme verweigert? Nur eine detaillierte Patientenverfügung kann Rechtssicherheit schaffen, darum sollten konkrete Krankheitsbilder genannt werden. Die Autorin erläutert die Rechtslage.
Schlagworte
RECHT
RECHTSFORM
PATIENTENVERFÜGUNG
PRAXIS
PATIENTEN
ERNÄHRUNG
ES
RECHTSANWÄLTE
LEBEN
ÄRZTE
SENIORENZENTREN
Altenheim
Hannover