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Mindestmenge als alleiniger Qualitätsindikator unzureichend

Geraedts, M.; Neumann, M. · Deutsches Ärzteblatt, Köln · 2003 · Heft 2 · S. 322 bis 325

Dokument
66639
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt, Köln
Autor:innen
Geraedts, M.; Neumann, M.
Ausgabe
Heft 2 / 2003
Jahrgang 100
Seiten
322 bis 325
Erschienen: 2003-02-14 00:00:00
ISSN
0176-3695
DOI

Zusammenfassung

Im Zuge des geänderten § 137 SGB V sollen die Partner der Selbstverwaltung für einen Katalog planbarer Leistungen Mindestmengen festlegen. Krankenhäuser, die diese Mindestmengen nicht erfüllen, sollen dann diese Leistungen nicht mehr erbringen. Bei Brustkrebsoperationen darf es allerdings bei der derzeitigen Evidenzlage zur Beziehung von Leistungsfrequenz und Versorgungsqualität keine starre Definition von Mindestmengen geben. Die Autoren sind der Meinung, dass diese Neuerung in Zukunft für Sprengstoff sorgen wird.

Schlagworte

MAMMAKARZINOM KATALOG KRANKENHAUS LEISTUNGSERFASSUNG LEISTUNG SOZIALGESETZBUCH QUALITÄTSSICHERUNG REFORM Deutsches Ärzteblatt Köln