CareLit Fachartikel
Mindestmenge als alleiniger Qualitätsindikator unzureichend
Geraedts, M.; Neumann, M. · Deutsches Ärzteblatt, Köln · 2003 · Heft 2 · S. 322 bis 325
Dokument
66639
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im Zuge des geänderten § 137 SGB V sollen die Partner der Selbstverwaltung für einen Katalog planbarer Leistungen Mindestmengen festlegen. Krankenhäuser, die diese Mindestmengen nicht erfüllen, sollen dann diese Leistungen nicht mehr erbringen. Bei Brustkrebsoperationen darf es allerdings bei der derzeitigen Evidenzlage zur Beziehung von Leistungsfrequenz und Versorgungsqualität keine starre Definition von Mindestmengen geben. Die Autoren sind der Meinung, dass diese Neuerung in Zukunft für Sprengstoff sorgen wird.
Schlagworte
MAMMAKARZINOM
KATALOG
KRANKENHAUS
LEISTUNGSERFASSUNG
LEISTUNG
SOZIALGESETZBUCH
QUALITÄTSSICHERUNG
REFORM
Deutsches Ärzteblatt
Köln