CareLit Fachartikel

Zur Aufklärungsproblematik bei ausländischen Patienten

Schlund, G. · Der Arzt/Zahnarzt und sein Recht, Frankfurt · 2003 · Heft 4 · S. 29 bis 34

Dokument
67834
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Der Arzt/Zahnarzt und sein Recht, Frankfurt
Autor:innen
Schlund, G.
Ausgabe
Heft 4 / 2003
Jahrgang 15
Seiten
29 bis 34
Erschienen: 2003-04-01 00:00:00
ISSN
0935-5553
DOI

Zusammenfassung

Das OLG Hamm vertritt die Auffassung, dass das Aufklärungsgespräch in einer dem Patienten verständlichen Sprache geführt oder in eine solche Sprache übersetzt werden muss. In der ganzen deutschen Rechtsprechung herrscht die Meinung, dass jeder Arzt die Pflicht hat, bei aufkommenden Verständnisschwierigkeiten - ausgenommen bei einem akuten Notfall - sich eines/r der Sprache des Patienten mächtigen Mitarbeiters/in, eines Familienangehörigen des Patienten, oder eines Dolmetschers zu bedienen.

Schlagworte

RECHTSPRECHUNG AUFKLÄRUNGSPFLICHT AUSLÄNDISCHER PATIENT Der Arzt/Zahnarzt und sein Recht Frankfurt