CareLit Fachartikel
Mehr Schaden als Nutzen für die Patientenrechte
Putz, W.; Steldinger, B. · Pflegen Ambulant, Melsungen · 2003 · Heft 6 · S. 50 bis 51
Dokument
69220
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In diesem Beitrag geht es um den Beschluss des BGH zur Sterbehilfe vom März 2003. Die Autoren stellen den Fall des Peter K. vor, der nach seinem Suizidversuch mit irreversiblen Hirnschäden im vegetativen Zustand weiterlebt. Sein Vater ist rechtlicher Betreuer und versucht, gerichtlich die Beendigung der Nahrungszufur durch die PEG-Sonde zu erreichen. Bislang ohne Erfolg.
Schlagworte
HIRNSCHADEN
STERBEHILFE
AKTIVE
RECHTSPRECHUNG
URTEIL
PATIENTENRECHTE
REANIMATION
HIRNRINDE
ÄRZTE
NAHRUNGSZUFUHR
KOMA
INTENTION
VERHALTEN
DEUTSCHLAND
ERNÄHRUNG
LEBEN