CareLit Fachartikel

Mehr Schaden als Nutzen für die Patientenrechte

Putz, W.; Steldinger, B. · Pflegen Ambulant, Melsungen · 2003 · Heft 6 · S. 50 bis 51

Dokument
69220
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pflegen Ambulant, Melsungen
Autor:innen
Putz, W.; Steldinger, B.
Ausgabe
Heft 6 / 2003
Jahrgang 14
Seiten
50 bis 51
Erschienen: 2003-06-01 00:00:00
ISSN
0937-0277
DOI

Zusammenfassung

In diesem Beitrag geht es um den Beschluss des BGH zur Sterbehilfe vom März 2003. Die Autoren stellen den Fall des Peter K. vor, der nach seinem Suizidversuch mit irreversiblen Hirnschäden im vegetativen Zustand weiterlebt. Sein Vater ist rechtlicher Betreuer und versucht, gerichtlich die Beendigung der Nahrungszufur durch die PEG-Sonde zu erreichen. Bislang ohne Erfolg.

Schlagworte

HIRNSCHADEN STERBEHILFE AKTIVE RECHTSPRECHUNG URTEIL PATIENTENRECHTE REANIMATION HIRNRINDE ÄRZTE NAHRUNGSZUFUHR KOMA INTENTION VERHALTEN DEUTSCHLAND ERNÄHRUNG LEBEN