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Lügerecht zu bestehender Schwangerschaft

Bruns, W.; Debong, B.; Andreas, M. · Die Schwester Der Pfleger, Melsungen · 2003 · Heft 12 · S. 976 bis 978

Dokument
70200
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Schwester Der Pfleger, Melsungen
Autor:innen
Bruns, W.; Debong, B.; Andreas, M.
Ausgabe
Heft 12 / 2003
Jahrgang 42
Seiten
976 bis 978
Erschienen: 2003-12-01 00:00:00
ISSN
0340-5303
DOI

Zusammenfassung

In diesem Beitrag geht es um ein Urteil des Bundesarbeitsgerichtshofes vom Februar 2003. Es befand, dass vorsätzliches Verneinen einer bestehenden Schwangerschaft nicht mehr als arglistige Täuschung im Sinne des § 123 BGB gewertet werden darf, die den Arbeitgeber zu einer Anfechtung des Arbeitsvertrages berechtigen könnte. Auch wenn die Tätigkeit, auf die sich der Vertrag bezieht, noch gar nicht ausgeübt werden kann.

Schlagworte

URTEIL RECHTSPRECHUNG RECHT ARBEITSVERTRAG VERTRAG SCHWANGERSCHAFT ARBEITSRECHT TÄUSCHUNG FRAUEN ARBEITSPLATZ BESCHEINIGUNG SCHREIBEN ARBEITSVERHÄLTNIS RICHTLINIE GESCHLECHT ZEIT